Was wird gefördert?

Förderung zur Gestaltung von Fassaden und Hofflächen

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Gemeinde Extertal fördern das Engagement der Immobilieneigentümer Extertals zur Umgestaltung ihrer Fassaden-, Dach- und Hofflächen.

Die Aufwertung von Fassaden-, Dach- und Hofflächen kann einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbilds und Attraktivierung der Ortskerne leisten. Ansprechende Fassaden und Hofflächen begünstigen den Werterhalt und erhöhen die Vermietbarkeit der Immobilie. Das Erscheinungsbild der Gemeinde Extertal wird auf diesem Weg verbessert.


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Gestaltung von Gebäudefassaden mit Fenstern, Türen und Schaufenstern
- Gestaltung von Dachflächen und deren Begrünung
- Dämmung von Fassade oder Dach, falls KfW-Förderung nicht möglich ist
- Erneuerung historischer Einfriedungen und Stützmauern
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
- Rückbau von Nebengebäuden wie Garagen und Schuppen sowie Mauern
- Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von Grün- und Gartenflächen


Art und Höhe der Förderung?

- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses.
- Der Fördersatz beträgt max. 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 24,00 Euro pro m² umgestaltete Fläche.
- Neben Baukosten sind Kosten für vorbereitende Maßnahmen förderfähig (u. a. Entfernung von Bauteilen, notwendige Planungsleistungen).
- Bei einem Zuschuss von über 5000,- € ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen.


Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

- Das Objekt liegt im Sanierungsgebiet „Erweiterter Ortskern Bösingfeld“, „Ortskern Silixen“ oder dem Stadtumbaugebiet „Ortskern Laßbruch“.
- Eine Förderung durch die KfW (insbesondere im Falle einer energetischen Sanierung) oder anderer Fördergebern ist nicht möglich.
- Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
- Die Modernisierungsmaßnahme ist von einem Fachbetrieb auszuführen.
- Die Farbwahl und das Material müssen mit der Umgebung in Einklang stehen und sind mit der Gemeinde abzusprechen.
- Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.

Weitere Informationen zur Art, Form und Höhe der Förderung sowie Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie der Gemeinde Extertal sowie in der Bauherrenbroschüre der Gemeinde.


Förderung von durchgreifenden Modernisierungsmaßnahmen

Die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Missständen oder zur erheblichen Verbesserung des Gebrauchswertes von Gebäuden kann über die Städtebauförderung bezuschusst werden. Zielsetzung ist die Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechte Verwendung von historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutenden Gebäuden. Zu diesem Zweck sind in der Regel unfassende Maßnahmen an der Immobilie erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. folgende Maßnahmen:

- Anpassung von Grundrissen
- Herstellung von Barrierefreiheit
- Verbesserung von Elektroinstallationen
- Verbesserung von sanitären Einrichtungen


Art und Höhe der Förderung?

- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses.
- Der Fördersatz beträgt max. 25 % der förderfähigen Kosten (Investitionskosten abzüglich zu erwartender Nettoerlöse für die Dauer der Zweckbindungsfrist).


Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

- Das Objekt liegt im Sanierungsgebiet „Erweiterter Ortskern Bösingfeld“, „Ortskern Silixen“ oder dem Stadtumbaugebiet „Ortskern Laßbruch“.
- Der Bauherr muss den baulichen Zustand des Objektes ermitteln, Missstände feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung definieren. 
- Mit der Umsetzung der Modernisierungsmaßnahme wurde noch nicht begonnen. 
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
- Die Modernisierungsmaßnahme ist von einem Fachbetrieb auszuführen.
- Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.


Förderung zum Rückbau leerstehender Immobilien

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Gemeinde Extertal fördern das Engagement der Immobilieneigentümer Extertals zum Rückbau leerstehender Immobilien, welche das Ortsbild negativ beeinträchtigen und nicht mehr nutzbar sind.


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Rückbau von Immobilien


Art und Höhe der Förderung?

- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses.
Der Fördersatz beträgt max. 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten
- Neben Abrisskosten sind Kosten für vorbereitende Maßnahmen förderfähig (u. a. notwendige Planungsleistungen).


Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

- Das Objekt liegt im Sanierungsgebiet „Erweiterter Ortskern Bösingfeld“, „Ortskern Silixen“ oder dem Stadtumbaugebiet „Ortskern Laßbruch“. 
- Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. 
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
- Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb auszuführen.
- Ein verbindliches Nachnutzungskonzept ist mit der Gemeinde Extertal abzustimmen.
- Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Es ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen.

Der aktuelle Sachstand