Bürgerbeteiligung

Gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Es ist in Extertal gute Übung der Ausschussvorsitzenden, die Antragsteller/innen ihre Anliegen in der Sitzung kurz erläutern zu lassen, obwohl die Geschäftsordnung eigentlich nur das Zuhören bei den Beratungen vorsieht. So werden Missverständnisse vermieden und Unklarheiten ausgeräumt.

Die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich, soweit der Bürgermeister die Öffenlichkeit in Ausnahmefällen nicht ausgeschlossen hat (§ 48 GO). Hier gelangen Sie zum Sitzungskalender.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde gem. § 25 GO hat zusätzlich jeder/jede Zuhörer/Zuhörerin die Möglichkeit Fragen an die Ausschüsse, den Rat oder den Bürgermeister zu richten.

Bürgerbegehren & Bürgerentscheid gem. § 26 GO
Seit 1994 können Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen direkt Einfluss auf das kommunale Geschehen nehmen, indem sie durch einen sog. Bürgerentscheid an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden. Wie ein Bürgerbegehren & Bürgerentscheid in Extertal durchzuführen sind, hat der Rat der Gemeinde Extertal am 15.12.2005 in einer Satzung beschlossen.