Führungszeugnisse

Beschreibung

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über eine bestimmte Person. Im Bundeszentralregister werden u.a. alle strafgerichtlichen Entscheidungen erfasst. Ein Führungszeugnis wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist, oder für die Vorlage bei einer Behörde, wenn eine amtliche Genehmigung, wie z.B. eine Gaststättenerlaubnis, beantragt werden soll.

Seit dem 01.05.2010 müssen Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen.

Das Führungszeugnis kann bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. Im Normalfall dauert es ca. zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.

Gebühren

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 Euro.

Benötigte Unterlagen

Das Führungszeugnis beinhaltet sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es in der Regel nur persönlich beantragt werden.

  • Bringen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) mit.
  • Bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen.
  • Im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen.
  • Eine telefonische Antragstellung, eine Antragstellung per Internet oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
  • Weiterhin muss der Verwendungszweck bei der Beantragung angegeben werden.
  • Gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird; gegebenenfalls auch das Aktenzeichen angeben.
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Hinweis:
Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis beim Bundeszentralregister direkt beantragen.

Informationen für die online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezetralregister



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32699 Extertal


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