Fundsachen

Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 5,00 € ist, bedarf es keiner Fundanzeige. Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer - selbst das Eigentum an der Sache erwerben. Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn. Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.



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32699 Extertal


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